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Wohnen Überteuerte Liftkosten: Mieter können intervenieren

Serviceverträge für Personenlifte sind oft viel zu teuer. Vermieter haben kein Interesse an tieferen Wartungskosten, denn sie können diese auf die Mieter abwälzen und Verwaltungshonorar verrechnen. Felicitas Huggenberger vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich erklärt, worauf Mieter achten müssen.

Frau Huggenberger, muss ein Lift-Abo immer in der Nebenkosten-Abrechnung ausgewiesen werden?

Wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass der Lift bzw. das Lift-Abo über die Nebenkosten bezahlt wird, dann müssen die Liftkosten auch klar auf der Nebenkosten-Abrechnung ersichtlich sein. Wenn das Lift-Abo geschuldet ist, dann sehe ich das auf der detaillierten Nebenkosten-Abrechnung.

Da steht meistens nur ein Betrag. Kann ich als Mieter bei der Verwaltung Einsicht in die Details verlangen?

Als Mieter/in habe ich das Recht, sämtliche Belege, welche für die Nebenkosten-Abrechnung relevant sind, einzusehen.

Woran erkennen Mieter, dass die Lift-Kosten zu hoch sind? Wann sollte man skeptisch werden?

Stutzig werden sollte man insbesondere, wenn sich die Lift- Kosten zum Beispiel nach einer Sanierung massiv erhöhen.

Welche Kosten dürfen im Lift-Abo enthalten sein? Welche nicht?

In den Lift-Abo-Kosten dürfen nur der Service bzw. die Kontrolle enthalten sein. Nicht enthalten sein dürfen Reparaturkosten, welche allenfalls während oder nach der Liftprüfung anfallen.

Wie muss ein Mieter vorgehen, wenn ihm die Lift-Kosten zu hoch erscheinen?

Wichtig ist, mit dem Vermieter Rücksprache zu nehmen und nachzufragen, wie die Lift-Kosten entstanden sind und weshalb die Kosten plötzlich angestiegen sind. Wenn der Vermieter die Auskunft verweigert, lohnt es sich eine Beratungsstelle (z.B. des Mieterinnen- und Mieterverbandes) aufzusuchen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

Meist sind Interventionen wegen zu hoher Nebenkosten sehr langwierig. Im Bereich der Lift-Abos ist der Erfolg – je nach Vertrag, den der Vermieter eingegangen ist – schwierig abzuschätzen. Trotzdem lohnt sich eine genaue Prüfung, da keine Reparaturkosten bezahlt werden müssen. Häufig bewirkt auch erst die Intervention der Mieter/-innen, dass der Vermieter das Lift-Abo genauer anschaut und prüft, ob wirklich der Vollservice nötig ist oder ob nicht auch eine günstigere Variante genügen würde.

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