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Hyperthermie – Mit Hitze gegen Krebs
Aus Puls vom 07.05.2018.
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Hyperthermie Dem Krebs so richtig einheizen

Wärme kann bei bösartigen Tumoren die Krebstherapie verbessern. Im besten Fall sterben die Krebszellen sogar ab.

Krebszellen sind schlecht durchblutet und können deshalb Hitze kaum abführen. Daher kann eine Behandlung mit Wärme den Verlauf einer Krebstherapie verbessern. Diese sogenannte Hyperthermie wird ausschliesslich in Kombination mit einer Strahlen- oder Chemotherapie eingesetzt und ist nur für wenige Patienten geeignet.

Zurzeit kann man sich in der Schweiz nur im Kantonsspital Aargau behandeln lassen. Dabei unterscheiden die behandelnden Ärzte zwischen zwei unterschiedlichen Therapien: der Oberflächenhyperthermie und der Tiefenhyperthermie.

Während der Tumor bei der Oberflächenhyperthermie zwei bis vier Zentimeter unter der Haut liegt, befindet er sich bei der Tiefenhyperthermie bei tiefer im Körper.

Grundversicherung übernimmt die Kosten

Seit Anfang 2017 steht die Hyperthermie auf der Liste der Behandlungen, deren Kosten von der Grundversicherung übernommen werden. Im Gegensatz zur Oberflächenhyperthermie, die fest in die Liste aufgenommen wurde, werden die Kosten für die Tiefenhyperthermie vorerst nur provisorisch auf zwei Jahre begrenzt übernommen – aus Mangel an ausreichenden Daten.

Auflagen für eine Kostenübernahme

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  • Jeder potenzielle Patient muss zuvor im Tumorboard interdisziplinär besprochen werden, dem Swiss Hyperthermia Network, das mit 15 Kliniken verlinkt ist.
  • Hyperthermie-Behandlungen dürfen nur in Ergänzung zu Strahlentherapie durchgeführt werden.
  • Die Zulassung ist auf fünf verschiedene Tumorarten beschränkt.

Zu den Tumoren, die behandelt werden können, zählen Blasentumore, Enddarmtumore, Bauchspeicheldrüsentumore, Weichteiltumore und austherapierte Tumore.

Nicht für Personen mit metallischen Implantaten

Bei der Behandlung wird das Tumorgebiet mit elektromagnetischen Wellen auf 41 bis 43 Grad erhitzt; Menschen mit einem Herzschrittmacher, einer Hüft- oder Knieprothese sind deshalb von der Hyperthermie ausgeschlossen.

Noch ist die Wirksamkeit der Tiefenhyperthermie ist keineswegs gesichert. Deshalb fordert das Bundesamt für Gesundheit bis Ende 2018 mehr Belege. Erst dann wird darüber entschieden, ob die Kosten weiterhin von der Krankenkasse übernommen werden.

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