Das Recht kurz erklärt: Darf ich wahllos Leute filmen?
- Donnerstag, 12. Februar 2015, 11:08 Uhr
Sendetermine
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Erste Ausstrahlung:
- Donnerstag, 12. Februar 2015, 11:08 Uhr, Radio SRF 1
Seit Handys auch Video-Kameras sind, muss man im öffentlichen Raum damit rechnen, dass man möglicherweise gefilmt wird. Dürfen Hobby-Filmer für Youtube-Videos aber wahllos Leute filmen? Die Rechtslage kurz erklärt.

Bildlegende:
Die Video-Kamera immer dabei: Youtube-Filme entstehen auch im öffentlichen Raum.
Keystone
- Laut Persönlichkeitsrecht darf niemand ohne sein Einverständnis gefilmt werden.
- Das Persönlichkeitsrecht tritt dann ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht.
- Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder klar ist, dass Aufnahmen nicht der Person wegen gemacht wurden.
- Auch wenn jemand sein Einverständnis zur Aufnahme gegeben hat, heisst das nicht, dass man das Video auf Youtube hochladen darf. Die Publikation erfordert eine weitere Einverständniserklärung.
- Wer sich in einem Youtube-Video erkennt und möchte, dass dieses Video gelöscht wird, kontaktiert die Person, die es hochgeladen hat und/oder meldet die Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Service Center von Youtube.
- Weigert sich jemand, ein missbräuchliches Video zu löschen, bleibt als letzte Hoffnung nur eine Anzeige. Ein Gericht entscheidet dann, ob mit dem Video ein Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht vorliegt.