Menschen aus Ländern ausserhalb der EU haben grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Dennoch darf ein Argentinier nun bleiben, weil er gut integriert sei. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Schweiz könne profitieren von gut integrierten Personen.
Achtung des Privatlebens gewichtiger als das Ausländerrecht
Der riesige Korruptionsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB gibt erneut in der Schweiz zu reden: Diesmal geht es um die Zürcher Privatbank Rothschild. Sie hat gegen die Schweizer Geldwäscherei-Vorschriften verstossen und wird dafür nun von der Finanzmarktaufsicht Finma scharf gerügt.
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