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Frühpensionierung von Richtern EU verschärft Gangart gegen Polen

  • Die Richter des obersten polnischen Gerichtes sollen mit 65 statt 70 Jahren pensioniert werden.
  • Betroffen sind 27 der 72 obersten Richter, welche die polnische Regierung mit von ihr ausgewählten Richtern ersetzen könnte.
  • Die EU-Kommission hat nun ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um gegen den umstrittenen Justiz-Umbau vorzugehen.

Bereits im April ist das Gesetz in Kraft getreten. Nun soll es ab dem 3. Juli umgesetzt werden. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter mit den Frühpensionierungen vorzeitig entfernt werden könnten. Will ein Richter im Amt bleiben will, muss er dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen.

Umbau der Justiz

«Die EU-Kommission ist der Meinung, dass diese Massnahmen das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz untergraben», erklärte die Brüsseler Behörde. Polen verstosse damit gegen Pflichten aus dem EU-Vertrag in Verbindung mit der Europäischen Grundrechtecharta. Das Gesetz sei bereits im laufenden Rechtsstaatsdialog mit Polen angesprochen worden, doch habe es keine befriedigende Lösung gegeben.

Die EU-Kommission erhebt bereits seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Deshalb hat sie bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, unter anderem im Dezember eines wegen neuer Pensionierungsregeln an normalen Gerichten.

Polen wehrt sich gegen «Einmischung»

Zusätzlich hatte die Brüsseler Behörde im Dezember erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet. Dieses ist viel weitreichender als normale Vertragsverletzungsverfahren, die letztlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden können. Das Artikel-7-Verfahren kann im äussersten Fall zum Entzug von Stimmrechten führen. Dies liegt jedoch in der Hand der Mitgliedstaaten.

Die rechtskonservative Führung in Polen bleibt im Streit mit der EU aber hart. Das neue Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren wegen des Obersten Gerichts in Polen werde zur grundsätzlichen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen, erklärte Vizeaussenminister Konrad Szymanski in Warschau. So solle der EuGH über «die Grenzen der Einmischung des Gemeinschaftsrechts in die Autonomie der EU-Mitglieder in ihrem Justizwesen» entscheiden.

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