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Aargau Solothurn Steuerpranger von Egerkingen war rechtswidrig

Im Juni hatte der Gemeinderat von Egerkingen sechs Steuerschuldner öffentlich beim Namen genannt. Dies sei rechtswidrig gewesen, urteilt nun das Solothurner Verwaltungsgericht. Geklagt hatten die Datenschützerin und eine betroffene Privatperson.

Der «Pranger» sei auf bundesrechtlicher Ebene abgeschafft, und es bestehe daher kein Raum, Veröffentlichungen auf kommunaler Stufe wieder einzuführen, schreibt das Verwaltungsgericht in den am Mittwoch veröffentlichten Erwägungen.

Das öffentliche Interesse an einer gesunden Zahlungsmoral der Einwohner, das der Gemeinderat ins Spiel gebracht habe, genüge nicht. Das Vorgehen der Gemeinde widerspricht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts auch dem Steuergeheimnis.

Es bestehe keinerlei Notwendigkeit, zur Eintreibung der Steuerschulden die Namen der Betroffenen bekannt zu geben. Das Verwaltungsgericht hiess eine Beschwerde der Beauftragten für Information und Datenschutz des Kantons gegen den Gemeinderat gut.

Gemeinde wollte Druck machen

An der Versammlung verlas die Egerkinger Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi (FDP) die Namen von sechs Personen, die ihre Steuern seit längerer Zeit nicht bezahlt hatten. Damit widersetzte sich der Gemeinderat einer Empfehlung der Datenschutzbeauftragten.

Die Gemeinde begründete den Steuerpranger mit dem «öffentlichen Interesse». Die Schuldner würden «mit ihrem Verhalten, das in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft, das gesamte Gemeinwesen unterhöhlen». Der Gemeinderat hatte im Mai beschlossen, die Namen von zwölf Schuldnern zu nennen.

Man nehme das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Kenntnis, sagte Gemeindepräsidentin Bartholdi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Aus ihrer Sicht werde die Gemeinde das Urteil akzeptieren und nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Die Nennung der Namen der Steuerschuldner sei jedoch ein «Hilferuf» gewesen.

Audio
Egerkinger Steuerpranger ist rechtswidrig (11.12.2013)
01:23 min
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«Wenn ich das Rad der Zeit zurückdrehen könnte, würde ich nochmals gleich handeln - aber ich werde es kein zweites Mal tun», hielt die Gemeindepräsidentin fest. Gegen sie sind noch zwei Strafanzeigen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses hängig. Bartholdi sagte, sie sei bislang nicht einvernommen worden.

Gericht gegen Blossstellung

Gemäss Verwaltungsgericht ist es überhaupt nicht erwiesen, dass die Gemeinde mit dem Steuerpranger ihr Ziel erreichen kann. Bei einer solchen Blossstellung stehe vielmehr der «pönale Charakter» im Vordergrund.

Das Verwaltungsgericht gewichtet das private Interesse, nicht vor der Bevölkerung an den Pranger gestellt zu werden, höher ein, als das öffentliche und fiskalische Interesse der Gemeinde.

Das Gericht erinnert auch an die Bundesverfassung, wonach das staatliche Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein müsse. Das öffentliche Interesse allein genüge bei Weitem nicht, um eine Datenbekanntgabe zu rechtfertigen, machen die Richter klar.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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