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Basel Baselland ELBA, Beschaffungswesen und Kinderbetreuung an der Urne

Die Stimmbevölkerung entscheidet, ob im Süden Basels das Verkehrsnetz für 1,8 Milliarden ausgebaut oder für 0,8 Milliarden umgebaut wird. An die Urne kommt auch das in jüngster Zeit umstrittene Beschaffungsgesetz und die Initiative für familienergänzende Kinderbetreuung mit dem Gegenvorschlag dazu.

Die «Entwicklungsplanung Leimental-Birseck-Allschwil» ELBA wurde 2010 gestartet. Sie umfasst eine Gesamtbetrachtung der räumlichen Entwicklung bis 2050. Die Bevölkerung muss jetzt über die weitere Stossrichtung bei der Verkehrsplanung entscheiden: auf der einen Seite steht ein Ausbau des heutigen Verkehrsnetzes für 1,8 Milliarden Franken, auf der anderen ein Umbau oder eine Weiterentwicklung der heutigen Struktur für 0,8 Milliarden Franken. Konkret geht es an der Urne um einen Projektierungskredit von 11,2 Millionen Franken für die Variante Ausbau, dem der Landrat mit 48:33 zugestimmt hat. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Für die Gegner setzt die Variante Ausbau falsche Prioritäten in der Verkehrspolitik, zudem kritisieren sie die hohen Kosten.

Die Gesetzes-Initiative der Sozialpartner zum öffentlichen Verfassungswesen, die ebenfalls an die Urne kommt, fordert faire Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Beschaffungswesen. Sie verlangt unter anderem eine Selbstdeklaration der Auftragsnehmer bezüglich Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen und Verpflichtungen. Die Initiative war im Landrat mit 66 gegen 9 Stimmen unbestritten. Erst in den letzten Wochen kippte teilweise die Stimmung und beschloss die SP eine Kehrtwende. Auslöser ist die Diskussion rund um die Wirtschaftskammer Baselland, die durch das Gesetz weiter gestärkt würde.

Bei der dritten Vorlage zur externen Kinderbetreuung stehen sich Initiative und Gegenvorschlag gegenüber. Diese unterscheiden sich vor allem bei der Finanzierung durch die Gemeinden: Die Initative fordert eine sogenannte Subjekt-Finanzierung, zum Beispiel in Form von Betreuungsgutscheinen. Diese würden es Eltern erlauben, die Betreuungsstätte frei zu wählen, zum Beispiel am Arbeitsort. Der Gegenvorschlag will es den Gemeinden überlassen, wie sie die externe Kinderbetreuung subventionieren.

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