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Abstimmungen Oberrubrik Heiratsstrafe-Initiative: Worum es geht

Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften werden in bestimmten Fällen höher besteuert als Konkubinatspaare und erhalten weniger AHV. Das will die CVP-Initiative abschaffen. Für die Gegner sprechen aber nicht nur hohe Ausfälle bei Steuern und AHV gegen die Vorlage.

Am 28. Februar stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» ab. Die Vorlage wurde von der CVP eingereicht und verlangt die folgende Änderung von Artikel 14, Absatz 2 der Bundesverfassung: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.»

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Das ist die Heiratsstrafe
Aus News-Clip vom 29.01.2016.
abspielen. Laufzeit 28 Sekunden.

Die CVP will damit erreichen, dass ein Bundesgerichtsentscheid von 1984, der die sogenannte Heiratsstrafe rügt, umgesetzt wird. So sollen Verheiratete und eingetragene Partnerschaften künftig nicht mit höheren Steuern belastet werden als Konkubinatspaare.

Dies ist heute in bestimmten Fällen möglich, weil höhere Einkommen zu einem höheren Steuersatz belastet werden. Bei Verheirateten werden die Einkommen zusammengezählt, bei Konkubinatspaaren nicht. «Die Benachteiligung bezieht sich hauptsächlich auf die direkte Bundessteuer», schreiben die Initianten.

Benachteiligung bei AHV

Ebenso will die CVP die Benachteiligung von Verheirateten und eingetragenen Partnerschaften bei den Sozialversicherungen abschaffen. «Die Mehrheit der verheirateten Paare bekommt eine sogenannte Maximalrente, die heute tiefer ausfällt als jene von unverheirateten Paaren», so die CVP. Zudem seien Rentnerehepaare mit einem Pensionseinkommen ab 50'000 Franken bei der Bundessteuer von der Heiratsstrafe betroffen und «werden also gleich doppelt bestraft», so die Initianten.

Für die Gegner der Initiative hinkt diese Berechnung. Zwar gebe es eine Plafonierung der Rente bei Verheirateten. Dafür hätten sie aber eine bessere Absicherung, zum Beispiel mit der Witwen- oder Witwerrente, welche Konkubinatspaaren nicht zustehe, wie Bundesrat Ueli Maurer in der «Arena» sagte. Der Bund geht davon aus, dass bei einer Annahme der Initiative die Kosten für die AHV um zwei Milliarden Franken steigen, 400 Millionen davon müsste der Bund tragen.

Hohe Steuerausfälle

Zudem führen die Gegner ins Feld, dass Bund und Kantone nach dem Bundesgerichtsentscheid von 1984 ihre Besteuerungssysteme angepasst hätten. Laut Zahlen des Bundes sind bei der direkten Bundessteuer 80'000 Paare von der Heiratsstrafe betroffen. «Die CVP-Initiative will die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen. Faktisch geht es aber nur um ein Steuergeschenk für einige wenige», schreibt das gegnerische Bündnis «Gemeinsam Weiter». Steuerausfälle in der Höhe von 1 bis 2,3 Milliarden Franken seien die Folge. Ein Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2014 analysierte, welche Einkommen in welchem Kanton und bei der direkten Bundessteuer von der Heiratsstrafe betroffen sind. (Siehe Linkbox.)

Für den Wirtschaftsverband Economiesuisse, die FDP und die SP spricht zudem gegen die Vorlage, dass sie die Individualbesteuerung unmöglich mache, mit der die Heiratsstrafe ebenfalls abgeschafft werden könnte. Dabei würden Eheleute nicht mehr als Gemeinschaft besteuert, sondern ihre Einkommen und Vermögen individuell betrachtet.

Diskriminierung von Homosexuellen?

Hinzu kommt, dass die CVP-Initiative die Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in der Verfassung verankern will. «Eine solch explizite Definition in der Bundesverfassung bewirkt ein dauerhaftes Eheverbot für alle homo- und bisexuellen Menschen sowie Transmenschen», schreibt «Gemeinsam Weiter». Auch für die FDP werden somit «veraltete Gesellschaftsbilder in der Verfassung» festgeschrieben.

Die Initianten entgegnen, dass die Initiative sowohl Verheirateten wie eingetragenen Partnerschaften zugute komme. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare würde ohnehin eine Volksabstimmung bedingen und könne zu einem späteren Zeitpunkt immer noch erfolgen.

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