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Beschwerde zum Teil angenommen AKW Mühleberg muss Nachweis für Hochwasserschutz verbessern

  • Das AKW Mühleberg muss besser belegen, dass es einem ausserordentlichen Hochwasser ohne Schäden Stand halten kann.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechende Beschwerden zweier Privatpersonen gutgeheissen.
  • Die Umweltorganisation Greenpeace unterstützt die Kläger und hat das Urteil publik gemacht.

Es geht um aussergewöhnliche Hochwasser-Ereignisse, wie sie nur alle 10'000 Jahre vorkommen. Laut Gericht müssen das Atomkraftwerk und die Aufsichtsbehörde besser aufzeigen, wie bestimmte Schutzmassnahmen wirken würden.

Zudem sei nicht genügend klar, wie eine Notkühlung des Reaktors sicher gestellt werde, wenn die Aare nicht genug Wasser führe. Das AKW Mühleberg plane dann auf ein Hochwasser-Reservoir zurückzugreifen, das aber auch der Trinkwasser-Versorgung diene.

Die Betreiberin BKW plant das AKW Mühleberg 2019 abzuschalten. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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Darum geht es im Streit um die Sicherheit.
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 25.05.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 29 Sekunden.

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