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Waffenzugang in der Schweiz im Fokus (Tagesschau vom 3.1.2013)
Aus News-Clip vom 03.01.2013.
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Schweiz Diskussion um Waffenzugang in der Schweiz

Die schreckliche Tat im Wallis hat die Diskussion um Schusswaffen in der Schweiz neu entflammt. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats wird sich kommende Woche mit dem Thema befassen, sagte SP-Nationalrätin Chantal Galladé in der «Tagesschau».

Die Tat mit drei Toten im Wallis bringt einmal mehr die unterschiedlichen Ansichten der Politik über den Waffenzugang in der Schweiz zutage. SP-Nationalrätin Chantal Galladé kritisierte in der «Tagesschau» die Schusswaffendichte in der Schweiz. Diese sei viel zu hoch. «Das ermöglicht es auch, einfacher an die Schusswaffen zu kommen und auch, sie zu missbrauchen.»

SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi lehnte in der «Tagesschau» eine Verschärfung des Waffengesetzes ab, denn «solche Übergriffe haben nichts mit der Waffe zu tun». Die Ursache sei anderswo zu finden. Bortoluzzi forderte aber eine Verbesserung der Kommunikation unter den zuständigen Behörden.

SIK befasst sich mit dem Thema

SP-Politikerin Galladé verwies auf die sicherheitspolitische Kommission (SIK). Kommende Woche sollen dort Motionen behandelt werden, «die darauf abzielen, dass sich die Behörden noch besser darüber austauschen, wenn jemanden schon einmal die Waffe entzogen worden ist oder wenn jemand auffällig geworden ist oder jemand vorbestraft ist», so die SP-Nationalrätin.

Das geltende Waffengesetz schreibt heute vor, dass vor dem Kauf einer Waffe bei den Behörden ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Dieser wird nur genehmigt, wenn der Antragsteller älter als 18, nicht vorbestraft und mündig ist. Das Gesetz gilt allerdings nur für automatische und halbautomatische Waffen. Jagdgewehre, wie der mutmassliche Täter im Wallis sie benutzte, sind einfacher erhältlich. 

Kein Waffenschein nötig

Ein von SRF News Online befragter Betreiber eines Waffengeschäfts bestätigte, dass für solche Jagdwaffen kein Waffenschein benötigt werde. «Dafür gibt es aber andere strikte Nachweise, die eingefordert werden – zum Beispiel den Nachweis eines Jagdpatents oder eines Jagdreviers bzw. die Eignungsprüfung für Jäger», so Niklaus Bürgin von «Waffenbürgin» in Basel.

«Antike Waffen unterliegen zwar nicht der Waffenerwerbsscheinpflicht, allerdings trifft das nur für Exemplare zu, die vor 1870 gebaut wurden», ergänzte Bürgin. Dabei handele es sich zumeist um Vorderlader oder aber um Gewehre, die nicht mit Patronen geladen werden können.

Meldepflicht erst seit Ende 2008

Immerhin gilt bei Handänderungen seit Ende 2008 eine Meldepflicht an die Kantone – auch bei Jagdwaffen oder Karabinern. Aber bis vor rund vier Jahren waren Privatleute und Waffenhändler nicht verpflichtet, Käufer solcher Waffen zu überprüfen oder gar den Behörden zu melden – selbst dann, wenn die Polizei dem Käufer wie im aktuellen Walliser Fall schon einmal Waffen weggenommen hatte.

Audio
Lücken im Waffenrecht (Dominik Meier, 4.1.2013)
aus HeuteMorgen vom 04.01.2013.
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Erst seit Ende 2008 können die Kantone also einschreiten, wenn jemand eine Waffe kauft, obwohl ihm in der Vergangenheit bereits Waffen weggenommen worden sind.

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