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Schweiz Keine Verbote für arbeitsfreudige Ex-Bundesräte

Ehemaligen Bundesräten soll nicht vorgeschrieben werden, welche Mandate sie ab wann in der Privatwirtschaft übernehmen dürfen. Die staatspolitische Kommission des Ständerats lehnt einen Entscheid der grossen Kammer für eine «Lex Leuenberger» klar ab – als unverhältnismässig.

Als Verkehrsminister Moritz Leuenberger nach dem Ausscheiden aus der Landesregierung ein Verwaltungsratsmandat beim Baukonzern Implenia übernahm, wurde der Ruf nach einer klaren gesetzlichen Regelung laut.

Im letzten Herbst stimmte der Nationalrat knapp für eine zweijährige Karenzfrist für bezahlte Mandate bei Kapitalgesellschaften und verbot Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben als Bundesrat stehen.

Die anfänglich positiv gesinnte Ständeratskommission kommt nun mit 7 zu 2 Stimmen zum Schluss, dass eine solche «Lex Leuenberger» unverhältnismässig wäre: Denn sie verhindere auch unproblematische, aber wertvolle Mitarbeit von alt Bundesräten in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bundesrat habe zudem einen Verhaltenskodex, der zur Sorgfalt mahne.

Leuenberger trat 2013 nach zwei Jahren bei Implenia nicht zur Wiederwahl an.

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