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Schweiz Polizist akzeptiert Urteil wegen fahrlässiger Tötung

24 Monate bedingte Freiheitsstrafe für fahrlässige Tötung und Körperverletzung: Dieses Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts zieht der angeklagte Polizist nicht vor das Bundesgericht. Er erschoss 2012 einen unbewaffneten Einbrecher.

Der Schwyzer Polizist, der vor drei Jahren bei einer Kontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschoss, zieht das gegen ihn verhängte Urteil nicht vor Bundesgericht. Das hat sein Anwalt mitgeteilt.

Der Anwalt des Polizisten hatte zuvor vor den Schwyzer Gerichten jeweils einen Freispruch verlangt. Warum der Polizist das Urteil nicht weiterziehen will, wollte der Anwalt nicht sagen.

Vor einer Woche hatte bereits die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, das Urteil nicht vors Bundesgericht weiterziehen zu wollen.

Das Schwyzer Kantonsgericht sprach den 38-jährigen Kantonspolizisten im Januar 2015 der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Dabei folgte es dem Schuldspruch des Strafgerichts vom April 2014. Es erhöhte die bedingte Freiheitsstrafe jedoch von 15 auf 24 Monate.

Dienst auch nach dem Urteil möglich

Der tödliche Zwischenfall hatte sich zwischen Schwyz und der Ibergeregg ereignet. Der Polizist war bei der Suche nach Einbrechern aus einem Polizeibus ausgestiegen und allein zu einem vor einem Rotlicht wartenden gestohlenen VW-Bus gerannt.

Dort angekommen, machte der unbewaffnete Einbrecher im VW-Bus eine Bewegung mit dem rechten Arm. Darauf tötete ihn der Polizist mit einen Schuss aus seiner Pistole.

Die Schwyzer Polizei will den beschuldigen Polizisten auch nach der rechtskräftigen Verurteilung weiter beschäftigen. Dies gab ein Sprecher vergangene Woche bekannt.

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