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BAV hätte Post-Buchhaltung eingehender kontrollieren dürfen
Aus Rendez-vous vom 14.02.2018. Bild: Keystone
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Postauto-Skandal Die Aufsicht hat bei Postauto nicht genau hingeschaut

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, sagte in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF, dass seine Kontrolleure nicht befugt gewesen seien, die Rechnung der Postauto AG so genau zu prüfen.
  • Was die Kontrolleure des BAV konkret dürfen, steht im Personenbeförderungs-Gesetz. Dort heisst es: «Bei Bedarf darf in die ganze Unternehmensführung Einblick gewonnen werden.»
  • Ob vom BAV in den Jahren vor 2016 tatsächlich Einblick gefordert worden ist, will die Post nicht sagen.
  • Das Bundesamt ist das Aufsichtsorgan über subventionierte Geschäfte des Bundes.

Insgesamt Dutzende Millionen Franken Gewinn aus dem Geschäft mit subventionierten Buslinien hat die Postauto AG verschleiert. Sie waren von 2007 bis 2015 als Gewinne unter der Buchhaltungssparte «Übriges» aufgeführt. Das Bundesamt für Verkehr hat diese Postauto-Rechnungen jährlich geprüft.

Mir persönlich wurde versichert, dass man dort halt eine gute Marge habe und ein gutes Geschäft mache.
Autor: Peter Füglistaler BAV-Direktor

Amtsdirektor Peter Füglistaler erklärte vor wenigen Tagen in der Samstagsrundschau von Radio SRF, dass seinen Leuten «die Hände gebunden gewesen» seien. Füglistaler sagt: «Wir haben die hohen Gewinne gesehen. Wir haben auch nachgefragt, obwohl wir dafür keinen Auftrag hatten. Mir persönlich wurde versichert, dass man dort halt eine gute Marge habe und ein gutes Geschäft mache.» Er betont, das BAV habe keinen Auftrag und vor allem auch kein Recht gehabt, hinzuschauen.

Vertiefte Prüfungen sind laut Gesetz möglich

Ob das Amt tatsächlich kein Recht auf Einblick hatte, ist aber mehr als fraglich, denn das Personen-Beförderungsgesetz gibt dem BAV weitgehende Kompetenzen. Konkret heisst es dort: «Über die subventionsrechtliche Prüfung hinaus kann das BAV vertiefte Prüfungen bei den Transportunternehmen vornehmen. Es kann bei Bedarf in die gesamte Geschäftsführung des Unternehmens Einsicht nehmen.»

Das Bundesamt für Verkehr kann bei Bedarf in die gesamte Geschäftsführung des Unternehmens Einsicht nehmen.
Autor: Personenbeförderungs-Gesetz

Auf Nachfrage bestätigt BAV-Kommunikationschef Andreas Windlinger diese Kompetenzen. Er sagt aber auch: «Zwischen 2012 und 2016 stand das nicht zuoberst auf der Prioritätenliste. Aufgrund der Kontakte mit der Post und deren Erklärung konnte man davon ausgehen, dass keine Gewinne möglich sind.»

Einblick verlangt oder nicht?

Die Post will auf Anfrage nicht sagen, ob das Bundesamt in den Jahren vor 2016 von seinen gesetzlichen Einsichtsrechten Gebrauch gemacht hat und Einblick in die ominöse Sparte «Übriges» bei Postauto verlangt hat. In Postkreisen hingegen heisst es, das Bundesamt habe keine solche Einsicht verlangt.

Windlinger vom BAV gibt sich unverbindlich: «Wie stark formell – gestützt auf diesen Artikel – Einblick verlangt wurde, kann ich nicht sagen. Wir sind intern daran, das aufzuarbeiten.» Er fügt an: «Aus heutiger Sicht muss man vielleicht sagen, man hätte konsequenter sein und mehr nachbohren müssen.»

Die jährlichen Prüfberichte sind noch unveröffentlicht

Das BAV hatte weitgehende Einsichtsrechte. Offen bleibt, ob und wie es versucht hatte, diese in den Jahren vor 2016 auch durchzusetzen. Vollständige Klarheit über die Vorgänge könnten die jährlichen Prüfberichte des BAV zur Postauto AG liefern. Diese Berichte aber hält das Bundesamt vorerst unter Verschluss. Über eine Veröffentlichung sei noch nicht entschieden.

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