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Schweiz Private Spitex-Anbieter wollen mehr vom Kuchen

Die gewinnorientierten Spitex-Anbieter der Schweiz fordern mehr Wettbewerb und einen Anteil an die Grundversorgung. Diese zum Teil nicht rentablen Aufgaben werden zurzeit von der öffentlichen Spitex ausgeführt. Eine Ausschreibungspflicht gibt es nicht. Kantone und Gemeinden können frei wählen.

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Wie sinnvoll ist Konkurenz bei der Spitex-Grundversorgung?
aus Info 3 vom 12.11.2015.
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Im Moment sind die Kräfteverhältnisse zwischen gewinnorientierter und nicht-gewinnorientierter Spitex klar: 20 Prozent Marktanteil bei der Pflege und Betreuung zu Hause für die Gewinnorientierten und 80 Prozent für die Nicht-Gewinnorientierten.

Ihre Geschäftsmodelle sind verschieden. Während die gewinnorientierten nur lohnende Aufträge ausführen, übernehmen die nicht-gewinnorientierten auch kurze Einsätze, die zwar nicht rentieren, die aber zur medizinischen Grundversorgung gehören. Dazu gehört zum Beispiel, eine Spritze zu verabreichen, Stützstrümpfe anzuziehen, bei der Morgendusche zu helfen und ähnliche Dienstleistungen.

Die gewinnorientierte Spitex möchte nun auch in diese Grundversorgung einsteigen, um zu wachsen. Ihr Verband fordert deshalb, dass diese ausgeschrieben wird und nicht einfach an die nicht-gewinnorientierte, historisch verankerte Spitex geht. Verbandspräsident Marcel Durst sagt dazu: «Es geht um gleiche Rahmenbedingungen. Dass wir die Chance haben, uns zu bewerben. Das heisst nicht, dass wir überall können und wollen. Aber dass die Möglichkeit besteht.»

Gewinnorienterte Spitex will Ausschreibepflicht

Das bedeutet, dass die gewinnorientierte Spitex, die in den Zentren gut vertreten ist, einen Teil vom Kuchen bekommen wollen. In abgelegenen Gebieten dürften sie sich wohl kaum bewerben.

Durst rechnet damit, dass die Gemeinden und Kantone eigentlich dazu verpflichtet wären, im Sinne eines fairen Wettbewerbs. Ein rechtliches Gutachten ist in Arbeit.

Doch genau dieser Punkt ist juristisch umstritten. Im Kanton Zürich hat das Verwaltungsgericht vor einigen Jahren festgestellt, der Leistungsauftrag für die Spitex falle nicht unter das Ausschreibungs- respektive unter das Submissionsrecht. Auch die Wettbewerbskommission sieht in ihrem Bereich auf Anfrage von Radio SRF keine Grundlage für eine Ausschreibungspflicht.

«Die Gemeinden und Kantone entscheiden»

Bei der «Konkurrenz», beim Spitex-Verband, sagt Präsident Walter Suter, es spreche nichts dagegen, dass die Grundversorgung ausgeschrieben werde: «Letztlich entscheiden die Gemeinden und die Kantone, ob sie das ausschreiben wollen. Wichtig ist, dass die Versorgungssicherheit bestehen bleibt und die Qualität auch. Das werden die Gemeinden mitbedenken.»

Erfahrungen gibt es noch kaum. Einzelne Gemeinden in den Kantonen Schaffhausen und Solothurn haben jüngst Aufträge ausgeschrieben. Spitex-Verbandspräsident Suter warnt aber davor, überstürzt auszuschreiben und an allfällig günstigere, gewinnorientierte Anbieter zu vergeben. Die Grundversorgung müsse gewährleistet sein.

Die Gewerkschaft VPOD beobachtet die Entwicklung im Spitex-Bereich kritisch. Sie warnt davor, altbewährte Angebot über Bord zu werfen, einen neuen Anbieter übernehmen zu lassen und dann feststellen zu müssen, dass sich für den gewinnorienterten Anbieter der Dienst nicht rentiert. Die Gewerkschaft möchte deshalb bei der Grundversorgung beim bewährten System bleiben und keinen Wettbewerb.

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