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Bundesrätin Sommaruga plädiert für ärztliches Melderecht
Aus News-Clip vom 03.06.2021.
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Revision des Luftfahrtgesetzes Nationalrat will mehr Alkoholkontrollen im Cockpit

  • Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) soll beim Flugbesatzungspersonal künftig jederzeit Alkoholkontrollen durchführen können.
  • Der Nationalrat hat dieser Änderung des Luftfahrtgesetzes als Erstrat zugestimmt. Nun muss noch der Ständerat darüber befinden.
  • Heute sind Alkoholkontrollen nur auf Verdacht hin möglich.

Der Bundesrat schlug eine Revision des Luftfahrtgesetzes vor, weil die Schweiz einen entsprechenden Erlass der EU übernommen hat. Mit den Massnahmen soll insbesondere die Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Crewmitgliedern verbessert werden.

Angestossen wurden die neuen Sicherheitsmassnahmen in der EU im Nachgang zum Germanwings-Absturz im Jahr 2015 in Frankreich.

Rettungskräfte am Berg
Legende: Beim Germanwings-Absturz steuerte der an psychischen Problemen leidende Pilot das Flugzeug laut Ermittlern mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Menschen an Bord starben. Keystone

Im Nationalrat war der Handlungsbedarf grundsätzlich unbestritten. Die grosse Kammer strich lediglich das vom Bundesrat vorgeschlagene freiwillige Melderecht für medizinisches Fachpersonal mit 113 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen aus der Vorlage. Ärztinnen und Ärzte könnten sich schon heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um entsprechende Meldungen zu machen, argumentierte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO).

«Ich habe Schwierigkeiten, nachzuvollziehen, dass Sie die Meldemöglichkeit streichen», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga zum Entscheid. Sie wies vergeblich darauf hin, dass im Strassenverkehr ein solches Melderecht bereits gelte. «Es geht hier auch um die Sicherheit der Flugpassagiere.»

Funken in ortsüblicher Landessprache

Im revidierten Luftfahrtgesetz umgesetzt wird auch eine vom Parlament überwiesene Motion aus dem Jahr 2019. Demnach sollen Hobbypiloten im Sichtflugverkehr nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen.

Der Nationalrat präzisierte nun, dass der Grundsatz «English only» nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können.

SRF 4 News, 03.06.2021, 11:00 Uhr;

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