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Kein «Rund-um-Schutz» für Manager und Verwaltungsräte
Aus Echo der Zeit vom 17.05.2018. Bild: Keystone
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Fehlbare Manager Die Versicherung zahlt nicht immer

Der Fall von Ex-Raiffeisen-Chef Vincenz ist auch ein Versicherungsfall. Doch einen Rundumschutz gibt es nicht.

Seit Pierin Vincenz ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten ist, wurde er auch zu einem Versicherungsfall. Zum Zug kommt die Haftpflichtversicherung für Manager. Wie die meisten Unternehmen hat auch Raiffeisen eine solche Versicherung für seine Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder abgeschlossen.

Vincenz seit mehr als 2 Monaten in U-Haft

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Der ehemalige Chef der Raiffeisen-Bank, Pierin Vincenz, sitzt seit Anang März in Zürcher Untersuchungshaft, am Mittwoch wurde seine U-Haft verlängert. Vincenz wird ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Er soll bei Firmenübernahmen der Kreditkartengesellschaft Aduno und der Investmentgesellschaft Investnet ein Doppelspiel gespielt und sich persönlich bereichert haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Vincenz bestreitet die Vorwürfe.

Meist treffen Manager Entscheide mit weitreichenden Folgen. Manchmal zeigt sich rückblickend, dass ein Vorhaben ein Fehler war – zurück bleibt ein Millionenschaden. Kommt es dann zu einem Verfahren, schützt eine spezielle Haftpflichtversicherung den betroffenen Manager und häufig auch sein Privatvermögen. Üblicherweise deckt die Versicherung die Anwaltskosten und kommt bei Schadenersatzforderungen für einen bestimmten Betrag auf.

Raiffeisen hat Versicherung eingeschaltet

«Der Fall von Pierin Vincenz ist derzeit bei der Versicherung pendent», schreibt Raiffeisen auf Anfrage. Und präzisiert: «Der Versicherungsgeber erbringt keine Leistungen bei einer wissentlichen Pflichtverletzung. Ob eine solche vorliegt, ist beim laufenden Verfahren nicht absehbar.» Solange gilt auch die Unschuldsvermutung.

Das Beispiel zeigt, dass der Versicherungsschutz auch bei Managern seine Grenzen hat. Handelt ein Manager kriminell oder bereichert sich, zahlen die Versicherungen in der Regel nicht oder nur einen Teil.

Symbolbild: Mann im Gegenlicht vor einem Computer.
Legende: Wenn Manager Fehlentscheide treffen, springt häufig die Versicherung ein. Imago

Meist geht es um umstrittene Insolvenz-Fälle

Der Fall Vincenz ist kein typischer Fall für eine Manager-Haftpflichtversicherung. Im Alltag geht es meist um andere Fragen, weiss Christoph D. Studer von Probst Partner in Winterthur. Er hat sich als Rechtsanwalt auf solche Haftungsfragen spezialisiert. Meist gehe es um Konkursfälle, in denen die Konkursanmeldung durch den Verwaltungsrat oder die Revisionsstelle möglicherweise zu spät erfolgt sei und so höherer finanzieller Schaden entstand als nötig.

Generell stellen die Versicherungskonzerne fest, dass Klagen gegen Manager zunehmen. Grund: «Die zunehmende Anspruchsmentalität», wie es Ivo Heeb von der Allianz Versicherung ausführt. «Es wird sehr viel schneller auf die verantwortlichen Personen zugegangen, wenn etwas im Unternehmen schief läuft», sagt der Experte für Manager-Haftpflichtversicherungen.

Früher nur bei grossen Unternehmen

Entsprechend haben heute die meisten Unternehmen eine spezielle Haftpflichtversicherung für ihre Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder abgeschlossen.

Noch vor 20 Jahren war das ganz anders: Damals hatten erst rund fünf Prozent einen entsprechenden Versicherungsschutz, schätzt Heeb. Früher seien das vor allem die börsenkotierten Unternehmen gewesen. «Inzwischen haben auch viele private Unternehmen, Stiftungen und Vereine entsprechende Versicherungen abgeschlossen.»

Viele Manager würden heute schon beim Stellenantritt einen solchen Versicherungsschutz verlangen. «Häufig ist dies eine Voraussetzung für ihre Zusage, ein solches Mandat überhaupt zu übernehmen», sagt Heeb. Die Versicherung funktioniert also wie eine Art Sicherheitsnetz für die Manager. Allerdings trägt dieses nur, wenn keine missbräuchlichen Entscheide getroffen werden.

Versicherung bezahlt nicht immer

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Haftpflichtversicherungen (Directors & Officers Liability, D&O-Versicherung) schützen Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder vor Fehlern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Bezahlt wird der Versicherungsschutz in der Regel von den Unternehmen und kommt auch dann zur Anwendung, wenn der entsprechende Manager nicht mehr für das betreffende Unternehmen tätig ist.

Viele D&O-Versicherungen beinhalten aber auch Ausschlüsse: etwa bei betrügerischem oder kriminellen Verhalten. Manager-Haftpflichtversicherungen gibt es im angelsächsischen Raum seit Ende des 19. Jahrhunderts, in Europa und in der Schweiz haben sie sich ab Mitte der 1990er-Jahre durchgesetzt. Zu den grossen Anbietern von solchen Versicherungen gehören die Allianz, die Zurich oder AIG.

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