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Air Berlin: So bekommen Kreditkartenzahler ihr Geld zurück
Aus Espresso vom 12.10.2017. Bild: Keystone
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Haftung bei Konkurs Air Berlin: So bekommen Kreditkartenzahler ihr Geld zurück

Kunden der Air Berlin bekommen im Moment zu hören: Es ist aussichtslos, dass man für einen abgesagten Flug sein Geld zurückerhält. Das stimmt so nicht ganz. Wer seinen Air Berlin-Flug mit der Kreditkarte bezahlt hat, hat noch eine Hoffnung: Das sogenannte «Chargeback-Verfahren».

Das Chargeback-Verfahren ist für Fälle gedacht, in denen eine Leistung mit der Kreditkarte bezahlt, aber dann nicht erbracht wurde. In solchen Fällen kann man bei der Herausgeberin der Kreditkarte ein Chargeback- oder Beanstandungs-Formular ausfüllen und so das Verfahren einleiten.

Beanstandungs-Formular und Belege einsenden

Zunächst muss man aber bei Air Berlin oder beim Verkäufer des Flugs vorstellig werden und einen Ersatz oder eine Rückerstattung verlangen. Wird dies abgelehnt oder man hört tagelang nichts, dann kann man das Chargeback-Verfahren einleiten.

Christine Anderes von Viseca, einer der grossen Kreditkarten-Herausgeberinnen in der Schweiz, rät: «Über unsere Internetseite kann man das Beanstandungs-Formular herunterladen und dann bei uns einreichen. Zusammen mit weiteren Dokumenten wie Buchungsbeleg und Bestätigung des Ausfalls.»

Achtung: Frist läuft nur 30 Tage

Eine Garantie auf Rückerstattung gibt es nicht. Jeder Fall werde einzeln beurteilt. Das sagen auch andere Karten-Herausgeber. Probieren lohne sich aber auf jeden Fall, meint die Viseca-Sprecherin: «Wenn man einen solchen Prozess startet, wird auf jeden Fall als erstes das Geld gutgeschrieben – unter Vorbehalt.» Die Viseca rede dann mit allen Parteien. Seien alle Dokumente vorhanden und die Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Kreditkartenrechnung eingehalten worden, bestünden gute Chancen, dass man sein Geld für den abgesagten Flug zurückerhalte.

Schwieriger wird es, wenn Air Berlin Konkurs anmelden sollte. In diesem Fall müssen die Kunden ihr Geld nämlich beim Konkursverwalter zurückfordern.

Chargeback-Verfahren - so gehen Sie vor:

  1. Melden Sie sich direkt bei Air Berlin, bzw. beim Verkäufer des Flugs

    Kreditkarten-Anbieter

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  2. Wird Ihnen kein Ersatzflug angeboten oder Sie erhalten Ihr Geld nicht zurück oder Air Berlin meldet sich tagelang nicht: Wenden Sie sich an den Herausgeber Ihrer Kreditkarte
  3. Füllen Sie das Chargeback- oder Beanstandungs-Formular aus und legen Sie möglichst alle Belege und Beweise zu Ihrem Fall bei. Im Speziellen sind dies: Buchungsbeleg, Bestätigung, dass Ihr Flug abgesagt oder nicht durchgeführt wurde, Beleg für die Kontaktaufnahme mit Air Berlin, Kreditkartenrechnung
  4. Das Chargeback-Verfahren muss bei den meisten Herausgebern 30 Tage nach Erhalt der Kreditkarten-Rechnung eingeleitet werden. Es lohnt sich, für die genauen Fristen die AGB zu konsultieren

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