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Rechtsfrage: «Dürfen Vermieter das Waschen plötzlich verteuern?»
Aus Espresso vom 10.01.2019. Bild: Keystone
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Rechtsfrage «Darf der Vermieter fürs Waschen plötzlich mehr kassieren?»

Seit der Vermieter die Waschmaschine ausgetauscht hat, ist Waschen teurer geworden. Der Vermieter argumentiert, das Gerät müsse schliesslich amortisiert werden. «Espresso» sagt, ob wirklich Mieterinnen und Mieter diese Kosten bezahlen müssen.

Vor kurzem hat der Vermieter einer «Espresso»-Hörerin aus dem Glarnerland die Waschmaschine in ihrer Wohnung ersetzt. Weil die Mieterin beim Waschen ein Gerät mit Karte benutzen muss, sieht sie genau, wieviel ein Waschgang kostet.

«Mit der neuen Maschine ist das Waschen fast einen Drittel teurer geworden», wunder sie sich. Auf ihre Nachfrage antwortet der Vermieter, das hänge mit den Anschaffungskosten zusammen. Die Waschmaschine müsse schliesslich amortisiert werden.

«Darf mein Vermieter diese Kosten wirklich auf mich überwälzen», möchte die Mieterin nun vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

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Die Skepsis der Mieterin ist berechtigt. Kosten für Reparaturen und die Amortisation der Waschmaschine darf ein Vermieter nicht auf seine Mieter abwälzen.

Fürs Waschen zahlen Mieter mit den Nebenkosten

Das Mietrecht regelt detailliert, für welche Kosten der Vermieter aufzukommen hat und welche er anteilmässig seinen Mieterinnen und Mietern verrechnen darf.

Für Benutzung der Waschmaschine bezahlen Mieterinnen und Mieter über die Nebenkosten. Nebenkosten dürfen jedoch nur verbrauchsabhängig verrechnet werden: Heizkosten beispielsweise nach Grösse der Wohnung und die Kosten für die Mitbenützung der Waschmaschine nach Häufigkeit und Intensität der Nutzung.

Eine Kostenpauschale muss angemessen sein

Zu den Kosten, welche einem Mieter für die Benutzung der allgemein zugänglichen Waschmaschine verrechnet werden gehören Wasser, Strom und die Servicekosten, nicht aber die Kosten für Reparaturen und für die Amortisation. Diese Kosten gehören nicht zu den Nebenkosten.

In manchen Mietshäusern bezahlten Mieterinnen und Mieter einen pauschalen Kostenanteil für das Benutzen der Waschmaschine. Die Höhe dieser Pauschale muss jedoch den effektiven Kosten entsprechen. Aus diesem Grund gibt es in vielen Mietshäusern Karten- oder Schlüsselsysteme, damit die Kostenpauschale pro Wohnung berechnet werden kann. Je nach gewähltem Programm darf der Vermieter für den Strom- und den Wasserverbrauch eines Waschganges zwischen einem und drei Franken verrechnen.

Die «Espresso»-Hörerin muss also den Kostenanteil für die Amortisation nicht bezahlen, sondern lediglich den effektiven Strom- und Wasserverbrauch der Maschine und die anfallenden Servicekosten.

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