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Rechtsfrage: «Muss das Brocki die Stühle zurücknehmen?»
Aus Espresso vom 04.06.2020. Bild: Keystone
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Rechtsfrage «Muss das Brocki die Stühle zurücknehmen?»

Das Schnäppchen im Brocki entpuppt sich zu Hause als totaler Fehlkauf. Deshalb will die Kundin ihre Stühle bereits am nächsten Tag zurückbringen. «Espresso» sagt, ob es bei Kaufverträgen in solchen Fällen ein Rücktrittsrecht gibt.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Bei Kaufverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht. Es gilt: Gekauft ist gekauft.
  • Nimmt ein Verkäufer gekaufte Ware zurück, tut er dies aus Kulanz. Dazu verpflichtet wäre er nicht. Deshalb ist es ihm überlassen, ob er der Kundin das Geld zurück erstattet oder «bloss» einen Gutschein ausstellt.
  • Einzige Ausnahme sind die so genannten Haustürgeschäfte. Wer zu Hause oder auf der Strasse angesprochen und zu einem Vertrag überredet wird, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

Espresso, 04.06.20, 08:13 Uhr

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