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Rechtsfrage: «Ist die Gebühr für Papierrechnungen rechtens?»
Aus Espresso vom 06.05.2021. Bild: Keystone
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Lästige Regelung «Muss ich für die Papierrechnung wirklich eine Gebühr zahlen?»

Ein Hörer fühlt sich abgezockt und erpresst: Wenn er die monatliche Rechnung seines Telefonanbieters weiterhin auf Papier will, muss dafür extra zahlen. «Espresso» sagt, ob diese Praxis überhaupt zulässig ist.

Drei Franken soll ein «Espresso»-Hörer jeden Monat dafür bezahlen, damit er seine Rechnung nicht per Mail oder e-Bill, sondern auf Papier erhält. Der Mann fühlt sich abgezockt und erpresst.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Laut Obligationenrecht hat ein Anbieter gegenüber seiner Kundin eine sogenannte Auskunfts- und Rechenschaftspflicht. Daraus lässt sich die Pflicht ableiten, für erbrachte Leistungen eine detaillierte Rechnung zu stellen.
  • Ob der Anbieter für die Rechnung Gebühren verlangen darf, ist im Obligationenrecht nicht geregelt. Ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung wäre eine solche Gebühr nach der Meinung vieler Juristinnen nicht rechtens.

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  • In der Praxis finden sich solche Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Anbieter: Telekommunikationsanbieter etwa verlangen schon seit Jahren für die Ausstellung einer Papierrechnung eine Gebühr, meist zwischen einem und drei Franken pro Rechnung.
  • Wer bei Vertragsschluss diese AGB akzeptiert, hat rechtlich keine Handhabe, sich gegen solche Gebühren zu wehren.
  • Der «Espresso»-Hörer aus dem Kanton Bern hat dennoch eine Chance, sich die lästigen Gebühren zu sparen: Sein Telekommunikationsanbieter – die Swisscom – gibt ihm die Möglichkeit, die detaillierte Rechnung im Shop einzusehen und gleich dort zu bezahlen. Bei anderen Anbietern ist auch dieser Service kostenpflichtig und teils teurer als die Gebühr für die Papierrechnung.

Espresso, 06.05.2021, 08:13 Uhr

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