Laser-Verbot lässt auf sich warten
- Dienstag, 3. November 2015, 6:00 Uhr, aktualisiert um 8:49 Uhr
Fast jede Woche werden Piloten oder Autofahrer mit Lasern geblendet. Besonders stossend: Augenschädigende Laserpointer sind immer noch erlaubt. Ein Gesetz dagegen lässt auf sich warten. Eine Sprecherin des Bundesamtes für Gesundheit erklärt, wieso.

Laser-Verbot lässt auf sich warten
5:16 min, aus Espresso vom 03.11.2015
«Espresso»: Wieso geht es so lange, bis gefährliche Laser verboten werden?

Bildlegende: Evelyn Stempfel. zvg
Evelyn Stempfel: Im Jahr 2012 hat der Bundesrat dem Bundesamt für Gesundheit BAG den Auftrag erteilt, einen Gesetzesentwurf für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall auszuarbeiten. Dieses Gesetz soll nicht nur Regeln zu Laserpointern enthalten, sondern auch zu Solarien und kosmetischen Behandlungsanlagen. Es soll saubere und klare Regeln definieren. Das braucht seine Zeit.
Ist die Bevölkerung denn heute zu wenig geschützt?
Stempfel: Ja, zur Zeit ist die Bevölkerung nicht genügend geschützt. Gerade bei den Laserpointern ist Besitz, Abgabe und Durchfuhr zu wenig geregelt. Nur der gewerbliche Vetrieb ist eingeschränkt, der private Import jedoch noch nicht. Zudem kann heute der Besitz von der Polizei nicht sanktioniert werden. Das soll mit dem neuen Gesetz ändern. Es ist das Ziel, dass Zöllner an der Grenze die Möglichkeit haben, gefährliche Laserpointer zu konfiszieren. Auch soll die Polizei neu verbotene Laserpointer einziehen und sanktionieren können.
Ein Problem wird jedoch nicht gelöst: In der Schweiz sind heute drei Stärkeklassen erlaubt: Klasse 1, Klasse 2 und Klasse 3. Ab Klasse 2 kann es zu Augenschäden kommen. Wieso soll Klasse 2 erlaubt bleiben?
Stempfel: Es ist noch nicht klar, was im Gesetz erlaubt bleiben soll. Welche Klassen legal bleiben, ist noch nicht festgelegt. Eines ist jedoch klar: Das BAG empfiehlt bei Laserpointer nur Klasse 1 und 2 zu gebrauchen.
Das Starkstrominspektorat ESTI hat das aktuell geltende Gesetz definiert. Wie «Espresso» weiss, ist es nicht einig mit dem BAG, welches die neue Regelung ausarbeitet. Wie geht es weiter?
Stempfel: Das BAG wird mit dem ESTI zusammensitzen und beraten. Es gibt jedoch aktuell eine grössere Zahl von Bau- und Messlaser der Klasse 3R. Wie solche Laser in Zukunft geregelt werden sollen, ist ebenfalls Gegenstand von Abklärungen.
Gefährliche Laser als Spielzeug auf der Chilbi
Marktstände verramschen gefährliche Laserpointer als Spielzeug
5:25 min, aus Espresso vom 16.10.2015
Eine Stichprobe von «Espresso» im Herbst zeigte: Auch Kinder können leicht augenschädigende Laser kaufen. Chilbi-Marktstände in der Schweiz bieten gefährliche Laserpointer der Klasse 3R als Kinderspielzeug an. Gemäss Spielzeugverordnung eigentlich illegal.
Klassifizierung der Laser
Europäische Kennzeichnung | Amerikanische Kennzeichnung | Leistung in Milliwatt | Beispiele Anwendung |
---|---|---|---|
ZULÄSSIG: | |||
Klasse 1 | Klasse I | bis 0,4 mW | DVD-Player |
Klasse 2 | Klasse II | bis 1,0 mW | Laserpointer |
Klasse 3R | Klasse IIIa | bis 5,0 mW | Showlaser |
NICHT ZULÄSSIG: | |||
Klasse 3B | Klasse IIIb | bis 500 mW | Showlaser, medizinische/ kosmetische Laser |
Klasse 4 | Klasse IV | über 500 mW | Showlaser, medizinische/ kosmetische Laser |
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