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Durchsetzungs-Initiative Mahnfinger der Kantone gegen Durchsetzungsinitiative

Die Kantone lehnen die Durchsetzungsinitiative ab. Zu viele Regeln würden von der Initiative vorgegeben, die nicht dem schweizerischen Rechts- und Staatsverständnis entsprechen. Die Stellungnahme unterschrieben die Präsidenten von diversen interkantonalen Konferenzen.

Aus Sicht der Kantone verletzt die Durchsetzungsinitiative zentrale Werte des Staatsverständnisses der Schweiz. Das Volksbegehren enthalte Vorschriften zur Umsetzung, die für die Kantone und für die Gerichte inakzeptabel seien.

Das teilen in einer gemeinsamen Erklärung die Präsidien und Generalsekretäre von 12 interkantonalen Direktorenkonferenzen und der Konferenz der Staatsschreiber mit. Die Vertreter dieser kantonalen Regierungskonferenzen hatten am 29. Januar bei ihrer jährlichen Klausurtagung in Spiez ihre Haltung zur Volksinitiative festgelegt.

Juristische und organisatorische Bedenken

Am schwersten falle ins Gewicht, dass die Durchsetzungsinitiative nicht nur die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative bedeutet, sondern eine zusätzliche Verschärfung. Dass sogar in der Schweiz geborene Ausländer bei leichten Vergehen automatisch ausgeschafft würden, widerspreche jeder Vernunft und Menschlichkeit, kritisieren die Kantone.

Sie stören sich auch daran, dass der Stimmbürger bei einer Annahme die Ausführungsbestimmungen direkt erlassen soll, obwohl dies Aufgabe des Parlaments sei. Zudem soll die Initiative noch am Tag der Abstimmung in Kraft treten. Dies sei aber gar nicht möglich, weil die Kantone weder Personal noch Haftplätze planen konnten.

Nach Ansicht der Kantone könnte sich zudem als Bumerang erweisen, dass ein Landesverweis im vorgesehenen Strafbefehlsverfahren von den Staatsanwaltschaften erlassen wird. Betroffene würden dagegen sicher Einsprache erheben und damit ein ordentliches Gerichtsverfahren verlangen, was sich als unnötigen Zusatzaufwand erweisen würde.

Kantonsvertreter argumentieren gegen Initiative

Unterzeichnet wurde die Erklärung von den Präsidenten und Generalsekretären der folgenden kantonalen Regierungskonferenzen:

  • Bau‐, Planungs‐ und Umweltdirektoren‐Konferenz (BPUK)
  • Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
  • Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK)
  • Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK)
  • Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
  • Konferenz der Kantonalen Justiz‐ und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD)
  • Konferenz für Kindes‐ und Erwachsenenschutz (KOKES)
  • Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL)
  • Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KÖV)
  • Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK)
  • Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)
  • Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)
  • Schweizerische Staatsschreiberkonferenz (SSK)

Nicht unterzeichnet hat laut NZZ.ch der abwesende Präsident der Kantonalen Finanzdirektoren. Auch der Präsident der Kantonalen Militärdirektoren, Norman Gobbi (Lega/TI), verzichtete auf eine Unterzeichnung.

Rechtsprofessoren, 273 Parlamentarier und 11 ehemalige Bundesräte haben in öffentlichen Stellungnahmen ebenfalls schon gegen die Durchsetzungsinitiative argumentiert.

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