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Kriminelle Organisation? Fall der Tamil Tigers kommt vor Bundesgericht

  • Sind die Tamil Tigers eine kriminelle Organisation? Diese Frage muss jetzt das Bundesgericht beantworten.
  • Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts vom vergangenen Juni eine Beschwerde eingereicht.

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Aus dem Archiv: So argumentierte das Bundesstrafgericht
Aus Tagesschau vom 14.06.2018.
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Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigte eine Meldung der Zeitungen von CH Media. Zur Begründung des Weiterzuges machte die Bundesanwaltschaft keine Angaben.

Das Bundesstrafgericht beurteilte den Fall im Juni 2018 in erster Instanz. 13 Angeklagte standen vor den Richtern. Das Gericht in Bellinzona kam zum Schluss, dass die Tamil Tigers nicht als kriminelle Organisation zu sehen seien und sprach alle Angeklagten in diesem Punkt frei.

Die Bundesanwaltschaft hatte nach einer neun Jahre dauernden Untersuchung die Auffassung vertreten, dass die Beschuldigten an einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen waren, beziehungsweise dass sie diese unterstützt hätten.

Fünf Beschuldigte verurteilt

Fünf der Beschuldigten wurden vom Bundesstrafgericht dennoch zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt, wegen gewerbsmässigen Betruges und in zwei Fällen wegen Urkundenfälschung.

Einen Weiterzug nach Lausanne hat laut dem Zeitungsbericht auch der Zürcher Anwalt Marcel Bosonnet beschlossen, der Verteidiger des zu einer bedingten Strafe verurteilten Leiters des World Tamil Coordinating Committee (WTCC). Bosonnet fordert demnach einen Freispruch in den Nebenpunkten des Urteils.

Der Bürgerkrieg in Sri Lanka

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Die Tamil Tigers kämpften zwischen 1983 und 2009 für einen unabhängigen Staat Tamil Eelam im Norden von Sri Lanka. Bei Ausbruch der Kämpfe in Sri Lanka flüchteten tausende Tamilen in die Schweiz. Der Bürgerkrieg endete mit dem militärischen Sieg der mehrheitlich singhalesischen Regierungstruppen. Der Anführer der LTTE fand den Tod. Der UNO-Menschenrechtsrat fordert ein internationales Tribunal zur Aufarbeitung mutmasslicher Kriegsverbrechen auf beiden Seiten.

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