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Massnahmen zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur
Aus Tagesschau vom 08.06.2018.
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Druckmittel Börsenäquivalenz Bundesrat fasst «Plan B» bei weiterer Diskriminierung

  • Der Bundesrat stellt «Eventualmassnahmen» zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur vor.
  • Dies für den Fall, dass die EU-Kommission die zurzeit auf Ende Jahr befristete Börsenäquivalenz nicht wieder unbefristet anerkennt.
  • Laut Finanzminister Ueli Maurer sieht dieser «Plan» eine Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Händler per Verordnung vor.
  • Handelsplätzen in Europa würde diese Anerkennung verweigert, solange sie aufgrund europäischer Finanzmarktrichtlinien die Schweizer Börse diskriminieren.
  • «Plan A» ist aber laut Maurer weiterhin, bis Ende Jahr Fortschritte zu erzielen. Er sei diesbezüglich zuversichtlich.

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Bundesrat Ueli Maurer zur neuen Verordnung
Aus News-Clip vom 08.06.2018.
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Die Schweiz befinde sich weiterhin eine «Zustand der Unsicherheit», stellte Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien fest. Er erinnerte daran, dass die EU die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz von Fortschritten beim Rahmenabkommen abhängig macht.

Die Schweiz ist in einem Zustand der Unsicherheit. Ein Signal ist jetzt wichtig.
Autor: Ueli Maurer Finanzminister

«Plan A» sei nun ganz klar, Fortschritte für eine unbefristete Anerkennung zu erzielen. Hier sei man eigentlich zuversichtlich, betonte Maurer. Ein «rein defensiver Plan B» sei nun aber nötig, um jetzt ein Signal an die Marktteilnehmer aussenden zu können. Denn es sei nicht auszuschliessen, dass Brüssel wieder bis Ende Jahr zuwarte. Nicht zuletzt müsse sich die Börse für alle Fälle rechtzeitig strategisch ausrichten können.

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Maurer setzt auf den Plan A
Aus News-Clip vom 08.06.2018.
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Wir erwarten weiterhin eine Anerkennung im Laufe des Jahres.
Autor: Ueli Maurer Finanzminister

So funktioniert die neue Anerkennungspflicht

Als «Plan B» sieht der Bundesrat eine Verordnung mit einer neuen Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze vor. Diese Anerkennung werden dann alle Handelsplätze erhalten, welche aufgrund ihres eigenen Rechtsrahmens die Schweizer Börse nicht diskriminieren, wie Staatssekretär Jörg Gasser darlegte. Als Beispiele nannte er die Handelsplätze New York, Singapur und Hongkong. Anders sähe es für Handelsplätze in Europa aus, die den europäischen Finanzmarktrichtlinien unterworfen sind. «Diesen werden wir die Anerkennung nicht geben, solange die Schweizer Börse nicht auch die Möglichkeit hat, unbeschränkt in Europa Handel zu treiben», erklärte Gasser.

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Staatssekretär Jörg Gasser erklärt den Mechanismus
Aus News-Clip vom 08.06.2018.
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Es geht um die Händler aus dem EU-Raum

Die gleichwertige Anerkennung der Schweizer Börsengesetze durch Brüssel ist von vielfacher Bedeutung. Denn ohne diese Anerkennung wären alle Aktienhändler und Investoren aus dem EU-Raum vom Schweizer Handelsplatz abgeschnitten. Schweizer Aktien in der Schweiz kaufen ist aber günstiger als an einer ausländischen Börse.

Maurer: Es droht ein Einbruch von 70 bis 80 Prozent

Für Schweizer Unternehmen wäre es ebenfalls ein Nachteil, wenn ihre Aktien nicht mehr im Heimatland gehandelt werden könnten. Denn sie haben ein Interesse daran, dass ihre Aktien zu attraktiven Bedingungen gekauft und verkauft werden können. Die Schweizer Börse schliesslich würde einen Teil ihres Handelsgeschäftes mit Aktien verlieren, wenn die EU die Schweizer Börsengesetze nicht als gleichwertig anerkennen würde.

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Maurer rechnet mit Einbruch des Börsenvolumens
Aus News-Clip vom 08.06.2018.
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Finanzminister Maurer unterstrich die Bedeutung der Schweiz Börse als viertgrösster in Europa. Er wies darauf hin, dass sich die Schweizer Börsenkapitalisation auf 1300 Milliarden Franken beläuft. Dies bei einem jährlichen Umsatz von 1000 Milliarden Franken. Ohne Anerkennung der entsprechenden Gesetze drohe ein Einbruch von 70 bis 80 Prozent, so Maurer.

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Sebastian Ramspeck zu den Reaktionen in Brüssel
Aus Tagesschau vom 08.06.2018.
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